Der E-Check: die wiederkehrende Prüfung von Photovoltaik Anlagen

Für jede gewerblich genutzte Photovoltaik Anlage besteht eine Wartungspflicht. Bei rein privater Nutzung ist die Prüfung der Photovoltaik Anlage nicht explizit vorgeschrieben. Eine rechtliche Grauzone entsteht bei der „Privatanlage“, wenn der Betreiber über das EEG den Strom veräußert und bei der Einkommenssteuer seine PV-Kosten in der „Anlage G“ geltend macht.

Darüberhinaus sind Sie auch als privater Betreiber immer zu 100% für den ordnungsgemäßen Gesamtzustand der Photovoltaik Anlage verantwortlich. Sie muss einwandfrei funktionieren und es darf keine Gefahr von ihr ausgehen. Gemäß VDE 0105-100 und VDE 0126-23 muss daher jeder Betreiber seine Photovoltaik Anlage wiederkehrend vom Elektriker prüfen lassen.

Sollte von Ihrer Photovoltaik also eine Gefahr ausgehen – wegen eines defekten Moduls, einer durchgeschmorten Anschlußdose oder wegen eines Marderverbisses – dann stehen Sie voll in der Haftung. Ohne Prüfprotokoll kann es sein, dass Ihre Versicherung die Schadensregulierung nicht übernimmt.

Abgesehen von der Juristerei ist sicherlich jeder PV Betreiber froh, wenn bei der Prüfung Fehler entdeckt und behoben werden. Wenn jedoch alles in Ordnung ist, hat man für den Fall eines späteren Versicherungsschadens das Prüfprotokoll des Elektrofachbetriebes. Dieser hat Ihnen zum Prüfungszeitpunkt den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Photovoltaikanlage bestätigt und somit sind Sie aus der Haftung. Nur dann können Sie voll umfänglich auf Ihren Versicherungsschutz vertrauen.

Deshalb empfehlen wir jedem PV-Betreiber die wiederkehrende Prüfung (sog. E-Check) von einem qualifizierten Elektrounternehmen durchführen zu lassen. Eine technische Prüfung ist Teil unseres Photovoltaik Lebenszyklus Managements, um Photovoltaikanlagen in Wert und Funktion möglichst lange zu erhalten.