Taubenvergrämung: Nestling unter Photovoltaikanlage

Vielen Photovoltaikbetreibern ist nicht bewußt, dass wir deren Photovoltaikanlage nicht verschließen können, wenn Jungvögel darunter sind. Diese Taubenart ist ein Höhlenbrüter, da kann man das Nest nicht einfach aufs Dach stellen. Die Bruthöhle ist vergleichbar mit der Gebärmutter eines Säugetiers. Die jungen Tauben sind also außerhalb der Photovoltaik Anlage nicht mehr überlebensfähig. Erst wenn die Nestlinge (abhängig von ihrer Entwicklung und Reife) ca. 6-8 Wochen alt sind, können sie die Bruthöhle mit ihren Eltern verlassen. Doch auch dann sind sie ohne elterliches Zutun noch immer nicht selbständig.

Kann man also gar keine Taubenvergrämung an der Photovoltaik anbringen, wenn gebrütet wird?
Am besten bringt man zumindest die Taubenvergrämung „Prävention“ rechtzeitig an den Photovoltaik Modulen an, BEVOR gebrütet wird. Wenn das Nest gebaut und die Eier bebrütet werden, ist noch immer eine unverzügliche Taubenvergrämung ganz einfach möglich.

Weil die Tauben jedoch nur 14-18 Tage brüten und dann schon die Küken ausgeschlüpft im Nest sitzen, sollte man im Besiedelungsfall immer unverzüglich mit einer professionelle Firma Kontakt aufnehmen. Denn das Entnehmen der Eier ist bei dieser Taubenart bis Ende der ersten Brutwoche noch immer legal.

Kann man eine Taubenvergrämung anbringen, wenn wir bereits mehrere Nester mit Jungen unter der Photovoltaik haben?
Wenn Sie abwarten bis die erste Brut flügge ist, sitzen bereits deren Geschwister im parallelen Nest. Kann man vielleicht eine Brutpause abwarten? Leider auch Fehlanzeige, denn eine erfahrene Taube brütet annähernd das ganze Jahr hindurch – auch im Winter.

Es gibt durchaus besondere Zeiten: während der Mauser, bei knappem Nahrungsangebot und gesundheitlichen Schwierigkeiten in denen die Brutaktivität besonders bei den jüngeren Tauben zurück geht. Das ist jedoch so individuell, dass man sich darauf nicht verlassen kann.

Es gibt also nur 2 Varianten: alles töten was nicht fliegen kann, oder unser „PV Jungtauben-Schutzprojekt“ anwenden.

Das „PV Jungtauben-Schutzprojekt“ von „Taubenschutz & Consulting“.

Vermeidbares Töten ist gesetzlich verboten und starfbewehrt. Grundsätzlich habe ich zwar den Sachkundenachweis nach §4 Tierschutzgesetz, „die Lizenz zum Töten von Wirbeltieren“. Das Landratsamt fordert vor dem Töten von Tauben immer noch zusätzlich die Einzelfall-Prüfung. Vor dem Töten müssen zunächst alle anderen fachgerechten Maßnahmen zur Taubenvergrämung erwiesenermaßen gescheitert sein. Die Erlaubnis des Veterinäramtes zum fachgerechten, tierschutzkonformen Töten erhält man daher nur als letztes Mittel – quasi gar nicht. Und das ist auch gut so. Denn einem professionellen Fachbetrieb sollte es grundsätzlich möglich sein die PV Anlage ZUERST taubenfrei zu bekommen, um sie dann in einem zweiten Schritt lückenlos und dauerhaft zu verschließen.

Wir haben eine tierschutzkonforme Methode zur „Unterbrechung der Brutverkettung an Photovoltaikanlagen“ entwickelt. Diese Taubenschutz-Methode funktioniert an der leicht betroffenen Photovoltaik Anlage mit 1 Nest und auch bei einem Extrembefall mit sehr vielen Nestern. Man braucht je nach baulicher Gegebenheit eine Modulaufbauhöhe von zumindest 10-12 cm.

Wir haben diese tierschutzkonforme, legale Methode so perfektioniert, dass wir sie im Standard bei jeder Taubenbesiedelung anwenden. Unsere Methode ist mittlerweile so ausgefeilt, dass prinzipiell 1 Mitarbeiter mit Knowhow genügt, um eine stark betroffene Photovoltaikanlage alleine taubenfrei zu machen.

Wenn auch in Ihnen ein Herz für Tiere klopft, kreuzen Sie in Ihrem Anfrageformular für ein Taubenschutz Angebot ganz einfach TIERSCHUTZGERECHT an. Ich freue mich über IHRE Anfrage!