Vielen Photovoltaikbetreibern ist nicht bewußt, dass wir deren Photovoltaikanlage nicht verschließen können, wenn Jungvögel darunter sind. Diese Taubenart ist ein Höhlenbrüter, da kann man das Nest nicht einfach aufs Dach stellen. Die Bruthöhle ist vergleichbar mit der Gebärmutter eines Säugetiers. Die jungen Tauben wären also außerhalb der Photovoltaik nicht überlebensfähig. Erst wenn die Nestlinge (abhängig von ihrer Entwicklung und Reife) ca. 5-7 Wochen alt sind, können sie die Bruthöhle verlassen. Auch dann sind sie ohne elterliches Zutun noch immer nicht selbständig.
Kann man also gar keine Taubenvergrämung an der Photovoltaik anbringen, wenn gebrütet wird?
Am besten bringt man die Taubenvergrämung „Prävention“ rechtzeitig an den Photovoltaik Modulen an, BEVOR gebrütet wird. Auch wenn das Nest gebaut und die Eier bebrütet werden, ist eine unverzügliche Taubenvergrämung noch ganz einfach möglich. Weil die Tauben nur 16-18 Tage brüten und dann schon die Küken ausgeschlüpft sind, müssen Sie JETZT aber tatsächlich unverzüglich eine professionelle Firma beauftragen. Denn das Entnehmen der Eier ist noch legal und auch aus unserer Sicht ethisch vertretbar.
Kann man eine Taubenvergrämung anbringen, wenn wir bereits mehrere Nester mit Jungen unter der Photovoltaik haben?
Wenn Sie abwarten bis die erste Brut flügge ist, sitzen bereits deren Geschwister im parallelen Nest. Kann man vielleicht eine Brutpause abwarten? Leider auch Fehlanzeige, denn eine erfahrene Taube brütet annähernd das ganze Jahr hindurch. Und wenn das Dach im Winter gefroren ist, kann keiner mehr hoch um Ihre Taubenvergrämung an der Photovoltaik anzubringen.
Es gibt also nur 2 Varianten: alles töten was nicht fliegen kann, oder unser „PV Jungtauben-Schutzprojekt“ anwenden.
Das „PV Jungtauben-Schutzprojekt“ der Ökologischen Solarreinigung
Keiner von uns tötet gerne, darüber hinaus ist vermeidbares Töten auch gesetzlich verboten. Grundsätzlich habe ich den Sachkundenachweis nach §4 Tierschutzgesetz, also „die Lizenz zum Töten“ . Dennoch möchte das Landratsamt vor dem Töten von Tauben immer noch zusätzlich eine Einzelfall-Prüfung vornehmen. Die Erlaubnis des Veterinäramtes zum fachgerechten, tierschutzkonformen Töten erhält man nur als letztes Mittel. Und das ist auch gut so. Zuvor müssen alle anderen Maßnahmen zur Taubenvergrämung erwiesenermaßen gescheitert sein.
Doch man kommt um die ganze leidige Angelegenheit herum. Wir haben eine tierschutzkonforme Methode zur „Unterbrechung der Brutverkettung an Photovoltaikanlagen“ entwickelt. Diese Taubenschutz-Methode funktioniert an der leicht betroffenen Photovoltaik Anlage mit 1 Nest und auch bei einem Extrembefall mit vielen Nestern. Man braucht je nach baulicher Gegebenheit eine Modulhinterlüftung ab ca 10-15cm.
Über einen längeren Zeitraum haben wir uns an diese unblutige und bei großen Anlagen kostengünstige Methode herangetastet. Unblutig, weil ohne Töten. Kostengünstig, weil ohne Module abzubauen. Unsere Methode ist mittlerweile so ausgefeilt, dass prinzipiell 1 Mitarbeiter genügt um einfach nur mit Know-How eine stark betroffene Photovoltaikanlage alleine zu sanieren. Tierschutzkonform und legal.
Wenn auch in Ihnen ein Herz für Tiere klopft, kreuzen Sie in Ihrem Anfrageformular für ein Taubenschutz Angebot ganz einfach TIERSCHUTZGERECHT an.
Ich freue mich über IHRE Anfrage!